01
Übertritt aus der 5. Jahrgangstufe der Mittelschule
- … in die Jahrgangsstufe 5 Realschule: Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik: Ø 2,50* oder besser
- … in die Jahrgangsstufe 6 Realschule: Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik, Englisch: Ø 2,00 oder besser
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung - … in die Jahrgangsstufe 5 Gymnasium: Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik : Ø 2,00* oder besser
- … in die Jahrgangsstufe 6 Gymnasium: nur erfolgreiche Aufnahmeprüfung + Probezeit
Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung)
Wird nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule bzw. der Realschule die erforderliche Gesamtdurchschnittsnote für den Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule bzw. des Gymnasiums nicht erreicht, kann die Lehrerkonferenz (der zuletzt besuchten Schule) in Ausnahmefällen trotzdem die Eignung zum Übertritt feststellen, wenn infolge nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden die jeweilige Gesamtdurchschnittsnote nicht erreicht wurde (z. B. Krankheit) und für die Schülerin oder den Schüler aufgrund ihrer oder seiner bisherigen Leistungen die Aussicht besteht, eine Realschule bzw. ein Gymnasium mit Erfolg zu besuchen.
02
Übertritt aus den Jahrgangsstufen 6 und 7 der Mittelschule
...in die 3-/4- stufige Wirtschaftsschule:
- Zwischenzeugnis Deutsch, Mathe, Englisch Ø 2,66 oder besser
- Zwischenzeugnis Deutsch, Mathe, Englisch Ø 3,0 oder schlechter
Probeunterricht*
Probeunterricht an der 3-/4-stufigen Wirtschaftsschule
- bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch / Mathematik
- Übertritt bei 4/4 in Deutsch / Mathematik bei Elternwillen möglich
03
Übertritt aus der Jahrgangsstufe 6 in den M-Zweig
in den M-Zweig der Mittelschule M 7:
- Zwischenzeugnis Deutsch, Mathematik, Englisch Ø 2,66 oder besser (Antrag der Erziehungsberechtigten)
- Zwischenzeugnis Deutsch, Mathematik, Englisch Ø 3,00 und schlechter (Antrag der Erziehungsberechtigten und Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule*)
- Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik, Englisch Ø 2,66 oder besser (Antrag der Erziehungsberechtigten)
* Die Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser Gesamtnote dann das Aufnahmekriterium 2,66 erfüllt ist.
Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis erzielt wurde.
04
Übertritt der Jahrgangsstufe 6 und 7 in die Wirtschaftssschule
… in die 3-/4- stufige Wirtschaftsschule:
- Zwischenzeugnis Deutsch, Mathe, Englisch Ø 2,66 oder besser
- Zwischenzeugnis Deutsch, Mathe, Englisch Ø 3,0 oder schlechter
Probeunterricht*
Probeunterricht an der 3-/4-stufigen Wirtschaftsschule
- bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch / Mathematik
- Übertritt bei 4/4 in Deutsch / Mathematik bei Elternwillen möglich
05
Übertritt der Jahrgansstufen 7 und 8 in den M-Zweig
… in den M-Zweig der Mittelschule M 8/9:
- Zwischenzeugnis Deutsch, Mathematik, Englisch Ø 2,33 oder besser (Antrag der Erziehungsberechtigten)
- Zwischenzeugnis Deutsch, Mathematik, Englisch Ø 2,66 und schlechter (Antrag der Erziehungsberechtigten und Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule*)
- Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik , Englisch Ø 2,33 oder besser (Antrag der Erziehungsberechtigten)
* Die Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser Gesamtnote dann das Aufnahmekriterium 2,33 erfüllt ist.
Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis erzielt wurde
06
Übertritt der Jahrgansstufe 9 in M-Zweig oder Wirtschaftsschule
… in die 2-stufige Wirtschaftsschule:
- Qualifizierender Hauptschulabschluss und mind. Note 3 in Englisch
… in den M-Zweig der Mittelschule M 10:
- Qualizeugnis Deutsch, Mathematik, Englisch Ø 2,33 oder besser (Antrag der Erziehungsberechtigten)
- Qualizeugnis Deutsch, Mathematik, Englisch Ø 2,66 und schlechter (Antrag der Erziehungsberechtigten und Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule*)
* Die Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser Gesamtnote dann das Aufnahme-kriterium 2,33 erfüllt ist.
Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis erzielt wurde.
