Mittelschule Starnberg

Hausaufgaben

Was hast Du auf? Diesen Satz hören Kinder oft bereits mit dem Heimkommen aus der Schule. Für viele Eltern und Kinder bedeuten Hausaufgaben den puren Stress. Das Kind macht sie spät am Nachmittag, alles ist unordentlich geschrieben, die Eltern schimpfen und sind unzufrieden.

Hausaufgaben werden gegeben, um das in der Schule Gelernte zu üben und zu vertiefen. Darum ist es wichtig, dass das Kind die Hausaufgaben so gut es kann alleine bewältigt. Natürlich können Sie Ihr Kind unterstützen: auswendig Gelerntes vorsagen lassen, Vokabeln abfragen und selbstverständlich auf Fragen antworten, die das Kind stellt.

Der § 28 (1) BaySchO  und die Art. 76 (1) und 56 Abs. 4 Satz 4 BayEUG legen fest:

(1) Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die bei durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts bearbeitet werden können. Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest. Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

(1) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, auf die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten einschließlich der Verpflichtung nach Art. 56 Abs. 4 Satz 4 und auf die von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler zu achten und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.


4Die Schülerinnen und Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.

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